Leistungsspektrum Arbeitsmedizin
Typische Beispiele aus meinem Leistungsspektrum arbeitsmedizinischer Tätigkeiten:
• Fahrtätigkeiten im öffentlichen und innerbetrieblichen Verkehr („FEV“ und „G 25“)
• Arbeiten unter schwerem Atemschutz („G 26.3“)
• Arbeiten mit Absturzgefährdung („G 41“)
• Beurteilung der Eignung für das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen unter potenziell nebenwirkungsreicher Medikation
Vorsorgen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbmedVV)
• Arbeiten mit Gefahrstoffen
• Arbeiten mit Biostoffen („G 42“)
• Arbeiten im Lärm („G 20“)
• Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz („G 37“)
• Dienstreisen in die Tropen und Subtropen („G 35“)
• Arbeiten unter Atemschutz („G 26“)
Vorsorgeuntersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften
• Strahlenschutzgesetz
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeit)
• Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
• Beurteilung ergonomischer Verhältnisse
• Umgang mit Gefahrstoffen
• Umgang mit Biostoffen
• Einwirkung physikalischer Belastungen (z.B. Lärm und Vibrationen)
• Besondere Arbeitsbedingungen (z.B. Hitze, Kälte, Reisen ins außereuropäische Ausland, Alleinarbeit)
• Mutterschutz
• Organisation der betrieblichen Ersten – Hilfe
• Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Eignungsuntersuchungen nach staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
• Arbeiten unter schwerem Atemschutz („G 26.3“)
• Arbeiten mit Absturzgefährdung („G 41“)
Weitere Eignungsuntersuchungen
• Beurteilung der beruflichen Einsatzfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (vor allem im Rahmen des
betrieblichen Eingliederungsmanagements)
• Untersuchungen von Sporttauchern• Beurteilung der Eignung für das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen unter potenziell nebenwirkungsreicher Medikation
Ich führe alle in dieser Verordnung genannten Vorsorgen durch, wobei ich mich bei der Durchführung an den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen orientiere. Typische Beispiele sind:
• Arbeiten mit Biostoffen („G 42“)
• Arbeiten im Lärm („G 20“)
• Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz („G 37“)
• Dienstreisen in die Tropen und Subtropen („G 35“)
• Arbeiten unter Atemschutz („G 26“)
Vorsorgeuntersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften
• Strahlenschutzgesetz
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeit)
Beratung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in allen Fragen, bei denen arbeitsmedizinische Kompetenz erforderlich ist
• Beurteilung ergonomischer Verhältnisse
• Umgang mit Gefahrstoffen
• Umgang mit Biostoffen
• Einwirkung physikalischer Belastungen (z.B. Lärm und Vibrationen)
• Besondere Arbeitsbedingungen (z.B. Hitze, Kälte, Reisen ins außereuropäische Ausland, Alleinarbeit)
• Mutterschutz
• Organisation der betrieblichen Ersten – Hilfe
• Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge